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Glossar

Zentrale Begriffe rund um Gefahrstoffmanagement und Gefahrstoffverzeichnis verständlich erklärt.

Glossar

Zentrale Begriffe rund um Gefahrstoffmanagement und Gefahrstoffverzeichnis verständlich erklärt.

Glossar zum Gefahrstoffverzeichnis

Die folgenden Begriffe fassen zentrale Inhalte rund um das Gefahrstoffverzeichnis zusammen. Die Kurzdefinition und die Relevanz für das Gefahrstoffverzeichnis wurden jeweils zu einem Text zusammengeführt.

A · B · C · D · E · G · H · I · K · L · M · O · P · R · S · T · U · W · Z · §

A

ADR-Daten und UN-Nummern betreffen die transportrechtliche Einstufung gefährlicher Güter. Sie sind relevant, wenn Lagerung, Versand oder Entsorgung mit Transportvorschriften zusammenhängen.

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Der Arbeitsplatzgrenzwert dient der Beurteilung von Expositionen am Arbeitsplatz. Er ist wichtig für die Bewertung von Risiken und die Ableitung geeigneter Schutzmaßnahmen.

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Der Arbeitsbereich bezeichnet den Bereich, in dem Beschäftigte dem Gefahrstoff ausgesetzt sein können, zum Beispiel Labor, Produktion, Lager oder Reinigung. Die Angabe ist Pflicht und verbindet Stoffdaten mit den konkreten betrieblichen Risiken.

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Das Arbeitsschutzgesetz bildet die Grundlage der allgemeinen Arbeitgeberpflicht zur Beurteilung und Gestaltung sicherer Arbeitsbedingungen. Im Gefahrstoffkontext unterstützt es die Einordnung von Schutz- und Organisationspflichten.

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B

Ein Barcode dient der effizienten Erfassung und Übertragung von Gebinden. Er erleichtert Bestandsführung, Standortwechsel und Aktualität des Gefahrstoffverzeichnisses.

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BAT (Biologischer Arbeitsstoff-Toleranzwert) bezeichnet im Gefahrstoffkontext einen biologischen Beurteilungswert für die arbeitsmedizinische Überwachung. Er kann für Vorsorge und Expositionsbewertung relevant sein.

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Berichtsfunktionen sind Auswertungen, Listen und Nachweise aus dem Gefahrstoffverzeichnis. Sie unterstützen Kontrollen, Audits, Arbeitsschutzorganisation und Managemententscheidungen.

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Eine Betriebsanweisung ist eine verständliche, arbeitsplatzbezogene Anweisung für den sicheren Umgang mit Gefahrstoffen. Sie baut auf Gefährdungsbeurteilung und Sicherheitsdatenblattinformationen auf und muss für Beschäftigte jederzeit zugänglich und nutzbar sein.

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Die Bezeichnung des Gefahrstoffs ist der Name, Produktname oder die Stoffbezeichnung, unter der der Gefahrstoff im Betrieb geführt wird. Sie ist eine Pflichtangabe und dient als zentraler Such- und Identifikationsschlüssel im Verzeichnis.

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С

Das Chemikaliengesetz ist ein deutscher Rechtsrahmen des Chemikalienrechts. Es ist für Sanktionen und Gefahrstoffpflichten relevant.

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Eine Chemikaliendatenbank enthält chemische, physikalische, rechtliche und sicherheitsrelevante Stoffinformationen. Sie liefert Stammdaten für Suche, Verzeichnis, Sicherheitsdatenblattverknüpfung und Gefährdungsbeurteilung.

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Die CLP-Verordnung ist die europäische gesetzliche Umsetzung des GHS für Einstufung, Kennzeichnung und Verpackung von Stoffen und Gemischen. Sie liefert die Logik für Gefahrenklassen, Kategorien, Piktogramme, Signalwörter sowie H- und P-Sätze und ist damit eine Grundlage des Gefahrstoffverzeichnisses.

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Compliance bedeutet die Einhaltung gesetzlicher und unternehmensinterner Vorgaben. Ein aktuelles Gefahrstoffverzeichnis ist ein unerlässlicher Baustein der Compliance im Gefahrstoffmanagement, da es die Einhaltung relevanter Pflichten nachvollziehbar dokumentiert.

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D

Derivate sind chemisch verwandte Stoffe, die von derselben Grundstruktur abgeleitet werden können. Im Fall einer Carbonsäure wären beispielsweise deren Carbonsäurehalogenide und -anhydride Derivate dieser Carbonsäure. Der Begriff ist wichtig, weil rechtliche und gefährdungsbezogene Informationen über Stoffbeziehungen erkannt werden können.

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E

Die Einstufung ordnet einem Stoff oder einem Gemisch Gefahrenklassen, Kategorien und Gefahrenhinweise zu. Diese erfolgt auf Basis des global harmonisierten Systems (GHS) der Vereinten Nationen. Sie ist eine Pflichtangabe im Gefahrstoffverzeichnis und steuert Schutzmaßnahmen, Kennzeichnung und Betriebsanweisung.

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Ein Ersatzstoff ist eine Substanz oder ein Material, das eine andere Substanz oder ein anderes Material unter Beibehaltung der Funktionalität ersetzen kann. Substitution ist ein zentrales Prinzip im Gefahrstoffschutz und kann Risiken reduzieren. Auf europäischer Ebene ist die Substitution in der Richtlinie 98/24/EG geregelt.

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EUH-Sätze sind ergänzende EU-Gefahrenhinweise nach der CLP-Verordnung, die besondere Gefahren oder zusätzliche Kennzeichnungspflichten von Stoffen und Gemischen beschreiben.

Im Gefahrstoffverzeichnis sind sie relevant, weil sie bei der Dokumentation von Stoffeigenschaften, der Erstellung von Etiketten, Sicherheitsdatenblättern, Betriebsanweisungen und Gefährdungsbeurteilungen sowie bei der Auswahl geeigneter Schutzmaßnahmen berücksichtigt werden müssen.

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G

Ein Gebinde ist ein konkreter Behälter oder eine Verpackungseinheit eines Stoffes oder Gemisches. Es verknüpft Stoffdaten mit realem Bestand, Lagerort, Menge und Lebenszyklus.

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Die Gefährdungsbeurteilung ist die systematische Ermittlung und Bewertung der Gefährdungen bei Tätigkeiten mit Gefahrstoffen sowie die Festlegung von Schutzmaßnahmen.

Ein aktuelles Gefahrstoffverzeichnis bildet dafür eine notwendige Grundlage, da es die relevanten Stoffinformationen der im Betrieb verwendeten Gefahrstoffe bündelt und nachvollziehbar dokumentiert.

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Die Gefahrenkategorie beschreibt den Schweregrad innerhalb einer Gefahrenklasse. Sie präzisiert das Risiko und beeinflusst Schutzmaßnahmen sowie Kennzeichnung.

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Eine Gefahrenklasse beschreibt nach der CLP-Verordnung die Art der Gefahr, die von einem Stoff oder Gemisch ausgeht, etwa Entzündbarkeit, akute Toxizität, Ätzwirkung oder Gewässergefährdung.

Sie ist Teil der Einstufung und damit relevant für Gefahrstoffverzeichnis, Schutzmaßnahmen und Lagerung.

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Ein Gefahrensymbol oder Piktogramm ist ein grafisches Warnsymbol nach GHS/CLP. Es ermöglicht eine schnelle visuelle Orientierung zu Stoffgefahren und ist wichtig für Kennzeichnung und Unterweisung.

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Ein Gefahrstoff ist ein Stoff oder Gemisch, von dem aufgrund seiner Einstufung oder konkreten Verwendung eine Gefahr für Beschäftigte ausgehen kann.

Hierzu zählen unter anderem entzündliche, explosionsfähige, ätzende, akut toxische, sensibilisierende, krebserzeugende, keimzellmutagene oder reproduktionstoxische Stoffe.

Nur erkannte und korrekt zugeordnete Gefahrstoffe können vollständig in Gefahrstoffverzeichnis, Gefährdungsbeurteilung und Betriebsanweisung übernommen werden.

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Ein Gefahrstoffkataster ist der Praxisbegriff für ein systematisch geführtes Gefahrstoffverzeichnis, häufig digital und mit Zusatzfunktionen wie Suche, Berichten, Fristen und Lagerlogik.

Es erweitert das reine Pflichtverzeichnis zu einem Steuerungsinstrument für den Umgang mit Gefahrstoffen.

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Gefahrstoffmanagement umfasst Erfassung, Bewertung, Dokumentation, Lagerung, Information, Schutzmaßnahmen und Compliance beim Umgang mit Gefahrstoffen.

Das Gefahrstoffverzeichnis ist dabei ein zentraler Baustein, entfaltet seinen Nutzen aber erst, wenn es in betriebliche Prozesse eingebunden ist.

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Ein betriebliches Gefahrstoffverzeichnis ist das Verzeichnis aller eingesetzten Gefahrstoffe.

Nach § 6 Abs. 12 GefStoffV sind mindestens Bezeichnung, Einstufung beziehungsweise gefährliche Eigenschaften, Mengenbereiche, betroffene Arbeitsbereiche und der Verweis auf Sicherheitsdatenblätter zu dokumentieren.

Es ist damit die zentrale Pflichtdokumentation und Datenbasis für Arbeitsschutz, Gefährdungsbeurteilung, Betriebsanweisungen und Unterweisungen.

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Die Gefahrstoffverordnung ist die zentrale deutsche Verordnung zum Schutz vor Gefahrstoffen. Sie enthält die Pflicht zur Gefährdungsbeurteilung und zur Führung eines Gefahrstoffverzeichnisses.

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Ein Gemisch ist eine Mischung aus mindestens zwei Stoffen, zum Beispiel ein Reinigungsmittel, Lack oder Lösungsmittelgemisch. Je nach Einstufung und Verwendung muss auch ein Gemisch im Gefahrstoffverzeichnis geführt werden.

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Das Global Harmonisierte System zur Einstufung und Kennzeichnung von Chemikalien ist die internationale Grundlage für Piktogramme, H-Sätze, P-Sätze und die einheitliche Gefahrenkommunikation.

Es unterstützt die Verständlichkeit und Vergleichbarkeit von Gefahrstoffinformationen.

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H

H-Sätze sind Gefahrenhinweise, die Art und Schwere einer Gefahr beschreiben. Sie gehören zur Einstufung und sind zentrale Informationen für Betriebsanweisung, Unterweisung und Gefährdungsbeurteilung.

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Haftungsrisiko bezeichnet die Gefahr zivil-, straf- oder ordnungswidrigkeitenrechtlicher Folgen bei Pflichtverletzungen. Fehlende oder fehlerhafte Gefahrstoffverzeichnisse können Bußgelder, Schadenersatz und weitere Konsequenzen auslösen.

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I

Inventarisierung ist die Erfassung vorhandener Chemikalien und Gebinde im Betrieb. Sie ist eine Voraussetzung für ein vollständiges und aktuelles Gefahrstoffverzeichnis.

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K

KMR-Stoffe sind krebserzeugende, keimzellmutagene oder reproduktionstoxische Stoffe. Sie erfordern besonders sorgfältige Dokumentation, Information und gehen gegebenenfalls mit weitergehenden Pflichten einher.

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L

Eine Lagerklasse klassifiziert Gefahrstoffe für die sichere Lagerung. Sie ist Grundlage für Lagerkonzepte und die Prüfung der Zusammenlagerung.

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M

Der Mengenbereich beschreibt die im Betrieb verwendete Menge eines Gefahrstoffs, häufig als Bereich statt als exakte Einzelmenge. Es handelt sich um eine Pflichtangabe, die wichtig ist für Risikobewertung, Lagerkonzept, Notfallplanung und Priorisierung von Schutzmaßnahmen.

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O

Der Mengenbereich beschreibt die im Betrieb verwendete Menge eines Gefahrstoffs, häufig als Bereich statt als exakte Einzelmenge. Es handelt sich um eine Pflichtangabe, die wichtig ist für Risikobewertung, Lagerkonzept, Notfallplanung und Priorisierung von Schutzmaßnahmen.

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P

P-Sätze sind Sicherheitshinweise für Prävention, Reaktion, Lagerung und Entsorgung. Sie unterstützen die Ableitung von Schutzmaßnahmen sowie die Erstellung von Betriebsanweisungen und Unterweisungen.

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R

REACH ist die EU-Chemikalienverordnung mit Informationspflichten entlang der Lieferkette. Sicherheitsdatenblätter und Stoffinformationen stehen wesentlich in diesem regulatorischen Kontext.

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Revisionssicherheit bedeutet nachvollziehbare und kontrollierte Dokumentation von Änderungen und Versionen. Sie ist wichtig für Audits, Kontrollen und Nachweise im Schadensfall.

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S

Schutzmaßnahmen sind technische, organisatorische und persönliche Maßnahmen zur Risikominimierung. Sie werden aus Gefährdungsbeurteilung, Stoffeigenschaften, Tätigkeit und Exposition abgeleitet und stehen in engem Zusammenhang mit den Informationen im Gefahrstoffverzeichnis.

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SDB-Aktualisierung beschreibt die laufende Aktualisierung und Pflege der Sicherheitsdatenblätter. Ein veraltetes Sicherheitsdatenblatt kann das Gefahrstoffverzeichnis und die Gefährdungsbeurteilung entwerten.

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Ein SDB-Versionenarchiv hält frühere Versionen von Sicherheitsdatenblättern nachvollziehbar vor. Das ist wichtig für Audits, Prüfungen, Schadensfälle und Nachweisführung.

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SDB-Zugriff bedeutet, dass Sicherheitsdatenblätter unmittelbar beim jeweiligen Stoff abrufbar sind. Das vermeidet Medienbrüche und erleichtert die rechtssichere Information der Beschäftigten.

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Das Sicherheitsdatenblatt ist ein Lieferantendokument mit Informationen unter anderem zu Gefahren, Einstufung und Kennzeichnung, Schutzmaßnahmen, Lagerung, Transport, Erste-Hilfe-Maßnahmen, Brandbekämpfung, Verhalten bei unbeabsichtigter Freisetzung und Entsorgung.

Das Gefahrstoffverzeichnis muss gem. § 6 Abs. 12 Nr. 5 GefStoffV auf das passende aktuelle Sicherheitsdatenblatt verweisen.

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Die Sicherheitsdatenblatt-Historie ermöglicht einen Überblick über die zu den vorhandenen Substanzen hinterlegten Sicherheitsdatenblätter.

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Ein Stoff ist eine chemische Substanz, zum Beispiel Aceton, Ethanol oder Salzsäure. Stoffdaten bilden die Grundlage vieler Datensätze, Einstufungen, Sicherheitsdatenblätter und Substanzverknüpfungen im Gefahrstoffverzeichnis.

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Stoffdatenvalidierung ist die fachliche Prüfung und Pflege von Stoffdaten. Sie erhöht die Verlässlichkeit des Gefahrstoffverzeichnisses und senkt Fehlerquellen.

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Eine Strukturzeichnung ist die chemische Strukturformel eines Stoffes. Sie hilft bei Identifikation, Suche, Ableitung verwandter Stoffe und Datenqualität.

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Ein Substanzdatenstamm ist ein validierter Grunddatenbestand zu Stoffen, Eigenschaften, Einstufungen und Referenzen. Er reduziert manuelle Pflege und Fehlerquellen im Gefahrstoffverzeichnis.

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Substanzsuche bezeichnet die Suche nach Stoffen, Namen, Datenfeldern, Strukturen oder Teilstrukturen. Sie unterstützt die korrekte Stoffidentifikation und verhindert Dubletten oder Fehlzuordnungen.

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Das Global Harmonisierte System zur Einstufung und Kennzeichnung von Chemikalien ist die internationale Grundlage für Piktogramme, H-Sätze, P-Sätze und die einheitliche Gefahrenkommunikation.

Es unterstützt die Verständlichkeit und Vergleichbarkeit von Gefahrstoffinformationen.

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T

Technische Regeln für Gefahrstoffe (TRGS) konkretisieren Anforderungen der Gefahrstoffverordnung. Sie sind wichtig für die Auslegung, Umsetzung und Prüfung betrieblicher Gefahrstoffpflichten.

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TRGS 400 ist die Technische Regel zur Gefährdungsbeurteilung bei Tätigkeiten mit Gefahrstoffen. Sie ist relevant für Struktur, Dokumentation und Aktualisierung der Gefährdungsbeurteilung.

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TRGS 510 regelt die Lagerung von Gefahrstoffen in ortsbeweglichen Behältern. Sie ist relevant für Lagerklassen, Zusammenlagerung und Lagerkonzepte.

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TRGS 555 betrifft Betriebsanweisungen und die Information der Beschäftigten. Sie ist relevant für den Zugang zum Gefahrstoffverzeichnis und zu Sicherheitsdatenblättern.

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TRGS 600 regelt die Substitution von Ersatzstoffen als Konkretisierung der GefStoffV und Umsetzung der europäischen Richtlinie 98/24/EG. Sie ist relevant, um Gefährdungspotenziale zu minimieren.

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U

Unterweisung bezeichnet die arbeitsplatzbezogene Information und Schulung der Beschäftigten zum sicheren Umgang mit Gefahrstoffen. Das Gefahrstoffverzeichnis, Sicherheitsdatenblätter und Betriebsanweisungen liefern die dafür notwendigen Grundlagen.

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W

Wassergefährdung beschreibt die Gefahr eines Stoffes für Gewässer, häufig über wasserrechtliche Einstufungen. Die Information ist wichtig für Lagerung, Entsorgung und Umwelt-Compliance.

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Z

Zugriffssicherheit stellt sicher, dass Berechtigte jederzeit Zugang zu relevanten Gefahrstoffinformationen haben. Beschäftigte und Interessenvertretungen müssen dafür relevante Informationen jederzeit einsehen können.

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Zusammenlagerung bezeichnet die gemeinsame Lagerung verschiedener Gefahrstoffe. Sie muss geprüft werden, um gefährliche Reaktionen aufgrund unzulässiger Lagerkombinationen auf Basis der TRGS 510 zu vermeiden.

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Die Zusammenlagerungstabelle ist ein Hilfsmittel aus dem TRGS-510-Kontext zur Bewertung, welche Lagerklassen zusammen gelagert werden dürfen. Sie unterstützt Lagerkonzepte, ersetzt aber keine Gefährdungsbeurteilung.

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Eine Zusammenlagerungswarnung ist ein Softwarehinweis bei kritischen oder unzulässigen Lagerkombinationen. Sie macht das Gefahrstoffverzeichnis operativ nutzbar und hilft, Lagerfehler zu vermeiden und die Arbeitssicherheit zu erhöhen.

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§

§ 14 GefStoffV betrifft die Information und Unterweisung der Beschäftigten. Die Vorschrift verknüpft Gefahrstoffinformationen, Sicherheitsdatenblätter und Beschäftigteninformation.

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§ 6 Abs. 12 GefStoffV regelt die Führung des Gefahrstoffverzeichnisses. Die Vorschrift legt die Mindestangaben und den Verweis auf Sicherheitsdatenblätter fest.

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