Zum Hauptinhalt springen

LCI Systems

Gefährdungsbeurteilung Gefahrstoffe: Inhalte, EMKG und Dokumentation

Praxisleitfaden: Gefährdungsbeurteilung im Umgang mit Gefahrstoffen.

Gefährdungsbeurteilung Gefahrstoffe: Inhalte, EMKG und Dokumentation

Praxisleitfaden: Gefährdungsbeurteilung im Umgang mit Gefahrstoffen.

Gefährdungsbeurteilung Gefahrstoffe: Inhalte, EMKG und Dokumentation

Dieser Praxisleitfaden beschreibt den rechtlichen Rahmen der Gefährdungsbeurteilung nach § 6 GefStoffV, die zehn Schritte ihrer Durchführung, das EMKG der BAuA sowie Dokumentations- und Aktualisierungspflichten.

Vorwort

Der sichere Umgang mit Gefahrstoffen zählt zu den zentralen Herausforderungen im betrieblichen Arbeitsschutz. Ob in der Produktion, im Labor, in der Logistik oder im Handwerk – überall dort, wo Beschäftigte mit chemischen Stoffen arbeiten oder ihnen ausgesetzt sind, besteht ein erhöhtes Gefährdungspotenzial. Die rechtlichen Anforderungen an Arbeitgeber sind in den letzten Jahren stetig gestiegen: Neben der klassischen Schutzpflicht gegenüber den Beschäftigten rücken zunehmend auch Compliance-Verantwortung und Haftungsrisiken für die Unternehmensleitung in den Fokus.

Im Zentrum dieser Anforderungen steht die Gefährdungsbeurteilung. Sie ist nicht nur ein zentrales Instrument zur Identifikation und Bewertung von Risiken, sondern auch eine rechtlich verbindliche Pflicht nach § 6 Abs. 1 GefStoffV. Die Gefährdungsbeurteilung bildet die Grundlage für Schutzmaßnahmen, Betriebsanweisungen und Unterweisungen – und entscheidet letztlich darüber, ob Gefahrstoffmanagement im Unternehmen bloße Formalität bleibt oder tatsächliche Wirkung entfaltet.

Ziel dieses Leitfadens ist es, Verantwortlichen im Betrieb eine klare, praxisnahe und rechtssichere Orientierung zu geben: Welche Inhalte muss eine Gefährdungsbeurteilung zwingend enthalten? Wie wird sie korrekt dokumentiert?

Angesichts der teils erheblichen Haftungsrisiken wird deutlich: Um die Vielzahl an gesetzlichen Anforderungen zuverlässig zu erfüllen, empfiehlt sich in der Praxis der Einsatz spezialisierter Softwarelösungen – idealerweise mit automatisierter Aktualisierung, integrierter Dokumentation und klar definierten Workflows.

Rechtlicher Rahmen der Gefährdungsbeurteilung

Die Grundlage für die Gefährdungsbeurteilung im Umgang mit Gefahrstoffen ist in § 6 Absatz 1 der Gefahrstoffverordnung (GefStoffV) geregelt. Dort wird festgelegt, dass der Arbeitgeber vor Beginn der Tätigkeit ermitteln muss, ob Beschäftigte mit Gefahrstoffen umgehen oder diesen ausgesetzt sein können. Ergänzend konkretisiert die TRGS 400 den Ablauf, die Inhalte und die Dokumentation.

Im Rahmen der Beurteilung ist zu prüfen, ob es sich um eine Tätigkeit mit nur geringer Gefährdung handelt (§ 6 Abs. 13 GefStoffV). In diesem Fall gelten Erleichterungen – etwa bei der Dokumentation oder der Erstellung einer Betriebsanweisung. Diese Ausnahme setzt jedoch voraus, dass Gefährdungspotenzial, verwendete Menge, Expositionshöhe und -dauer sowie die Arbeitsbedingungen insgesamt als niedrig eingestuft werden können.

Zu beachten ist außerdem: Die Gefährdungsbeurteilung ist Bestandteil der allgemeinen arbeitsschutzrechtlichen Verpflichtungen des Arbeitgebers. Sie ist somit kein einmaliges Ereignis, sondern muss regelmäßig überprüft und angepasst werden – insbesondere bei Änderungen in Prozessen, Stoffen oder gesetzlichen Anforderungen. Erforderlich ist dabei insbesondere die laufende Aktualisierung der Sicherheitsdatenblätter.

Inhalte der Gefährdungsbeurteilung bei Gefahrstoffen

Im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung sind folgende zehn Schritte zu beachten, die ein strukturiertes und vollständiges Vorgehen sicherstellen:

  1. Festlegung der Aufgabenstellung
  2. Ermittlung von Tätigkeiten mit Gefahrstoffen
  3. Informationsbeschaffung (z. B. Sicherheitsdatenblätter)
  4. Eintragung der Gefahrstoffe in das betriebliche Gefahrstoffverzeichnis
  5. Ermittlung und Beurteilung der Gefährdungen
  6. Beachtung der Grundpflichten sowie Festlegung und Durchführung der Schutzmaßnahmen
  7. Überprüfung der Wirksamkeit der Schutzmaßnahmen
  8. Anpassung der Maßnahmen bei Bedarf
  9. Erstellung der Dokumentation
  10. Aktualisierung bzw. Revision der Gefährdungsbeurteilung

Diese Schritte gewährleisten eine rechtssichere Compliance-Struktur auf Basis einer strukturierten und rechtskonformen Gefährdungsbeurteilung. Besonders wichtig ist es, den dynamischen Charakter dieses Instruments zu erkennen: Eine Gefährdungsbeurteilung ist nie „abgeschlossen“, sondern muss regelmäßig überprüft und an neue Erkenntnisse, Tätigkeiten oder rechtliche Anforderungen angepasst werden.

Methoden: Das Einfache Maßnahmenkonzept Gefahrstoffe (EMKG)

Eine praxisnahe Methode zur Bewertung von Gefährdungen ist das Einfache Maßnahmenkonzept Gefahrstoffe (EMKG) der BAuA. Es ermöglicht eine strukturierte Risikobewertung anhand weniger Parameter:

  • Gefährlichkeitsgruppe (Einstufung gemäß H-Sätzen)
  • Mengengruppe (Verwendungsmengen, z. B. in g/ml oder kg/l pro Schicht)
  • Freisetzungsgruppe (z. B. durch Aggregatzustand oder Anwendungstemperatur)

Je nach Einstufung dieser Parameter lassen sich konkrete Schutzleitfäden aus den EMKG-Reihen 100 bis 300 ableiten. Diese helfen bei der Auswahl geeigneter Maßnahmen wie Lüftung, geschlossene Systeme oder persönliche Schutzausrüstung.

Dokumentation und Aktualisierungspflichten

Die Ergebnisse der Gefährdungsbeurteilung müssen dokumentiert werden – nachvollziehbar, aktuell und zugänglich. Die TRGS 400 gibt dazu detaillierte Hinweise. Die Dokumentation dient nicht nur der internen Nachvollziehbarkeit, sondern ist auch im Fall einer behördlichen Überprüfung vorzuweisen. Eine Aktualisierung ist erforderlich, wenn sich beispielsweise verwendete Stoffe, Tätigkeiten oder technische Schutzmaßnahmen ändern.

Verantwortlichkeiten und Beteiligung

Die Gefährdungsbeurteilung ist eine interdisziplinäre Aufgabe. In den Prozess einzubeziehen sind unter anderem:

  • die Fachkraft für Arbeitssicherheit
  • der Betriebsarzt
  • die Führungskräfte der betroffenen Bereiche
  • gegebenenfalls der Betriebsrat

Der Arbeitgeber ist dafür verantwortlich, dass die Gefährdungsbeurteilung durchgeführt und aktuell gehalten wird. Dabei kann er sich fachlich beraten lassen, bleibt aber rechtlich verantwortlich.

Folgen mangelhafter Gefährdungsbeurteilung

Wird eine Gefährdungsbeurteilung nicht oder unvollständig durchgeführt, drohen verschiedene rechtliche Konsequenzen:

  • Bußgelder bis zu 50.000 Euro bei unrichtiger Gefährdungsbeurteilung oder nicht rechtzeitiger vollständiger Dokumentation (§ 22 Abs. 1 Nr. 2 GefStoffV)
  • Bußgelder bis zu 10 Mio. Euro bei vorsätzlicher oder fahrlässiger Aufsichtspflichtverletzung (§§ 30, 130 OWiG)
  • Zivilrechtliche Haftungsansprüche von geschädigten Beschäftigten (§§ 280 Abs. 1, 241 Abs. 2 BGB, § 283 BGB)
  • Behördliche Anordnungen oder Betriebsstilllegungen aufgrund der Ausübung von Überwachungsbefugnissen aus § 22 ArbSchG

Darüber hinaus kann sich der Arbeitgeber nicht auf die Verantwortung Dritter berufen, wenn die Pflicht zur Gefährdungsbeurteilung nicht erfüllt wurde.

Fazit

Die Gefährdungsbeurteilung bildet das Fundament eines rechtskonformen Umgangs mit Gefahrstoffen. Sie schafft Transparenz, beugt Gesundheitsgefahren vor und schützt nicht zuletzt die Verantwortlichen vor rechtlichen Konsequenzen. Wer den strukturierten Ablauf einhält, sich an den Vorgaben der TRGS 400 orientiert und regelmäßig aktualisiert, handelt nicht nur gesetzeskonform, sondern auch im Interesse des Unternehmens und seiner Beschäftigten.

LCI Systems GmbH – Ihr Partner für rechtssicheres Gefahrstoffmanagement

Die Erstellung und kontinuierliche Aktualisierung rechtssicherer Gefährdungsbeurteilungen ist in der betrieblichen Praxis mit erheblichem Aufwand und rechtlichen Risiken verbunden. Genau hier setzt das digitale Gefahrstoffverzeichnis CLAKS von LCI an: Die Software bietet eine praxiserprobte Lösung zur strukturieren, rechtssicheren und dokumentierten Erstellung von Gefährdungsbeurteilungen – direkt auf Grundlage aktueller Stoffdaten und branchenspezifischer Anforderungen.

Mit über 240.000 regelmäßig aktualisierten Stoffen, verknüpften Sicherheitsdatenblättern, intelligenten Prüfmechanismen sowie Funktionen zur Dokumentation, Fristenüberwachung und Berichterstellung unterstützt CLAKS Unternehmen dabei, ihrer gesetzlichen Pflicht nach § 6 Abs. 1 GefStoffV zuverlässig nachzukommen.

Erstellen Sie mit wenigen Klicks vollständige Gefährdungsbeurteilungen, generieren Sie daraus automatisch Betriebsanweisungen oder identifizieren Sie Lagerkonflikte – alles zentral, nachvollziehbar und auf Knopfdruck.

Mit CLAKS minimieren Sie nicht nur den administrativen Aufwand, sondern schaffen zugleich die Grundlage für ein rechtssicheres, revisionsfestes und effizientes Gefahrstoffmanagement.

Fragen Sie jetzt Ihre kostenlose Testversion an und überzeugen Sie sich selbst von den Vorteilen unserer digitalen Lösungen!

Alle Informationen finden Sie unter: www.claks.de

Oder schreiben Sie uns direkt unter: info@claks.de

LCI Praxisleitfaden Gefährdungsbeurteilungen

Praxisleitfaden als PDF

Fordern Sie den vollständigen Leitfaden „LCI Praxisleitfaden Gefährdungsbeurteilungen“ kostenlos als PDF an.

Ein Test sagt mehr als 1.000 Worte

Machen Sie sich selbst ein Bild von CLAKS – mit einem kostenlosen und unverbindlichen Test. Wir richten Ihnen einen Account ein und zeigen Ihnen gerne die wichtigsten Funktionen des Systems.

Beratung

Wir stehen Ihnen gern zur Verfügung.

Rufen Sie uns an!

Sie erreichen uns telefonisch unter +49 40 60796747. Wir freuen uns auf Ihren Anruf!

Schreiben Sie uns!

Schicken Sie uns eine E-Mail an sales@claks.de. Wir freuen uns auf Ihre Nachricht!

Technischer Support

Unseren technischen Support erreichen Sie telefonisch oder via E-Mail.