Unternehmerpflichten beim Umgang mit Gefahrstoffen im Überblick
Praxisleitfaden: Die zentralen Pflichten für Arbeitgeber und Verantwortliche im Gefahrstoffmanagement.
Unternehmerpflichten beim Umgang mit Gefahrstoffen im Überblick
Praxisleitfaden: Die zentralen Pflichten für Arbeitgeber und Verantwortliche im Gefahrstoffmanagement.
Unternehmerpflichten beim Umgang mit Gefahrstoffen im Überblick
Dieser Übersichtsleitfaden fasst die zentralen Pflichten für Arbeitgeber und Verantwortliche zusammen: Gefährdungsbeurteilung, Gefahrstoffverzeichnis, Sicherheitsdatenblätter sowie Haftung und Sanktionen bei Verstößen.
Fachlich verantwortlich: Dr. Malte Passarge, Rechtsanwalt | Stand: Oktober 2025
Vorwort
Der sichere und gesetzeskonforme Umgang mit Gefahrstoffen ist für Unternehmen unerlässlich. Dieses Whitepaper bietet Ihnen einen kompakten Überblick über die wichtigsten Aspekte rund um das Gefahrstoffmanagement.
Das erwartet Sie:
- Die zentralen Pflichten für Arbeitgeber und Verantwortliche
- Gesetzliche Mindestanforderungen an das Gefahrstoffverzeichnis
- Praktische Hinweise zur Dokumentation und Aufbewahrung von Sicherheitsdatenblättern
- Überblick über Haftungsrisiken und mögliche Sanktionen bei Verstößen
- Tipps für eine effiziente und rechtssichere Umsetzung im Betrieb
Dieses Übersichtspaper richtet sich an Geschäftsleitungen, Fachkräfte für Arbeitssicherheit, Gefahrstoffbeauftragte und alle, die im Unternehmen mit Gefahrstoffen arbeiten. Es unterstützt Sie dabei, Ihr Gefahrstoffmanagement sicher, effizient und rechtskonform zu gestalten. Für eine vertiefende Auseinandersetzung mit den jeweiligen Themenbereichen verweisen wir auf die folgenden Praxisleitfäden:
- Praxisleitfaden Unternehmerpflichten – Gefahrstoffverzeichnis
→ Überblick über Mindestinhalte, Zugänglichmachung und die rechtssichere Führung des Verzeichnisses gemäß § 6 Abs. 12 GefStoffV. - Praxisleitfaden Haftungsrisiken beim Umgang mit Gefahrstoffen
→ Analyse relevanter Haftungstatbestände, Sanktionen und Schutzmechanismen auf zivil-, straf- und ordnungsrechtlicher Ebene. - Praxisleitfaden Gefährdungsbeurteilungen im Gefahrstoffmanagement
→ Strukturierte Darstellung der Anforderungen aus § 6 Abs. 1 GefStoffV, inklusive EMKG-Methode, Dokumentation und Verantwortlichkeiten. - Praxisleitfaden – Bereitstellung und Aufbewahrung der Sicherheitsdatenblätter
→ Darstellung der Pflichten nach § 14 GefStoffV und TRGS 555 zur rechtskonformen Bereitstellung, Aktualisierung und Archivierung - Gefährdungsbeurteilung: Zentrale Arbeitgeberpflicht
Arbeitgeber sind verpflichtet, Gefährdungsbeurteilungen durchzuführen, um spezifische Risiken im Umgang mit Gefahrstoffen zu identifizieren und geeignete Schutzmaßnahmen festzulegen. Die Gefährdungsbeurteilung umfasst folgende Schritte:
- Festlegung der Aufgabenstellung und Ermittlung von Tätigkeiten mit Gefahrstoffen
- Informationsbeschaffung
- Eintragung der Gefahrstoffe in das betriebliche Gefahrstoffverzeichnis
- Ermittlung und Beurteilung der Gefährdungen
- Beachtung der Grundpflichten sowie Festlegung und Durchführung der Schutzmaßnahmen
- Überprüfung der Wirksamkeit der Schutzmaßnahmen
- Anpassung der Maßnahmen
- Erstellung der Dokumentation
- Aktualisierung bzw. Revision der Gefährdungsbeurteilung
Hinweis:
Die Eintragung der Gefahrstoffe in das Gefahrstoffverzeichnis ist ein verpflichtender Bestandteil der Gefährdungsbeurteilung (§ 6 Abs. 12 GefStoffV). Die gesamte Gefährdungsbeurteilung muss zudem dokumentiert werden (Ziff. 8 Abs. 2 TRGS 400).
Das Gefahrstoffverzeichnis: Anforderungen und Mindestinhalte
Das Gefahrstoffverzeichnis ist gemäß § 6 Abs. 12 GefStoffV verpflichtend zu führen. Es muss alle im Betrieb eingesetzten Gefahrstoffe enthalten und dient als zentrale Arbeitsgrundlage für die Gefährdungsbeurteilung.
Mindestangaben gemäß § 6 Abs. 12 GefStoffV:
- Bezeichnung des Gefahrstoffs
- Einstufung nach CLP-Verordnung (Gefahrenklasse, -kategorie, H-Sätze, ggf. EUH-Sätze und weitere Eigenschaften)
- Angaben zu den im Betrieb verwendeten Mengen
- Bezeichnung der Arbeitsbereiche, in denen Beschäftigte dem Gefahrstoff ausgesetzt sein können
- Verweis auf die entsprechenden Sicherheitsdatenblätter
Mit CLAKS führen Sie Ihr Gefahrstoffverzeichnis digital, rechtskonform und effizient – und schaffen so die Basis für ein wirkungsvolles Arbeitsschutz- und Compliance-System.
Das Gefahrstoffverzeichnis kann sowohl in Papierform als auch elektronisch, beispielsweise mit Excel oder spezieller Software, geführt werden (Ziff. 5.8 Abs. 2 TRGS 400)
Das Gefahrstoffverzeichnis muss stets aktualisiert werden (Ziff. 5.8 Abs. 2 S. 1 TRGS 400). Um sich gegen spätere Ansprüche, bspw. bei Erkrankung eines Beschäftigten verteidigen zu können, empfiehlt es sich, das Verzeichnis langfristig (10 Jahre) aufzubewahren.
Wenngleich grundsätzlich der Lieferant eines Stoffes für die Richtigkeit und Vollständigkeit der Sicherheitsdatenblätter verantwortlich ist, obliegt dem Verwender oder Arbeitgeber nach Ziff. 5.1 Abs. 2 TRGS 400 eine Pflicht zur Durchführung einer Plausibilitätsprüfung, der ein strenger Sorgfaltsmaßstab zugrunde liegt. Dazu hat er das Sicherheitsdatenblatt auf offensichtlich unvollständige, widersprüchliche oder fehlerhafte Angaben zu überprüfen. Fehlt diese, wird im Schadensfall eine Haftung anzunehmen sein.
Sicherheitsdatenblätter: Bereitstellung und Aufbewahrung
Pflichten des Arbeitgebers
- Beschäftigte müssen Zugang zu allen relevanten Informationen (insbesondere Sicherheitsdatenblätter) erhalten (§ 14 Abs. 1 GefStoffV, Art. 35 REACH).
- Der Zugang kann schriftlich, digital oder über andere Informationssysteme gewährleistet werden (Ziff. 4 Abs. 3 TRGS 555).
- Das Gefahrstoffverzeichnis muss einen Verweis auf die aktuellen Sicherheitsdatenblätter enthalten (§ 6 Abs. 12 Nr. 5 GefStoffV).
- Mitarbeiter sind über den Zugang und Aktualisierungen zu informieren.
- Sicherheitsdatenblätter sind mindestens 10 Jahre nach der letzten Verwendung des Stoffes aufzubewahren (Art. 36 REACH). Für bestimmte Stoffe (z.B. KMR) können strengere Aufbewahrungsfristen gelten.
Plausibilitätsprüfung
- Der Arbeitgeber ist verpflichtet, Sicherheitsdatenblätter auf Vollständigkeit, Widersprüche und Fehler zu prüfen (TRGS 400).
- Bei fehlender Prüfung droht im Schadensfall Haftung.
Haftung und Sanktionen bei Verstößen
Haftungsrisiken für Unternehmen und Geschäftsführung
- Zivilrechtliche Haftung: Gegenüber geschädigten Arbeitnehmern (vertraglich: gem. §§ 280 Abs. 1, 241 Abs. 2 i. V. m. § 611a BGB & deliktisch: gem. § 823 BGB)
- Straf- und ordnungswidrigkeitenrechtliche Haftung: Bei Verstößen gegen Ge- und Verbote des Arbeitsschutzes (§ 27 Abs. 2 ChemG i. V. m. § 26 Abs. 1 Nr. 8 lit. b ChemG u. §§ 6 Abs. 12 S. 1, 22 Abs. 1 Nr. 2 GefStoffV)
- Haftung der Geschäftsleitung: Bei Compliance-Verstößen (§ 42 GmbHG, § 91 AktG)
- Arbeitsschutzbehörden können anlassunabhängig Kontrollen durchführen (§ 22 ArbSchG).
- Bei Verstößen drohen Stilllegung des Betriebs und hohe Bußgelder (19 Abs. 5 GefStoffV).
- Arbeitnehmer können die Einhaltung der Vorschriften einklagen und sich an Behörden wenden (§ 17 Abs. 2 S. 1 ArbSchG).
Fazit
Die Führung eines aktuellen, vollständigen und zugänglichen Gefahrstoffverzeichnisses ist eine zentrale Pflicht im betrieblichen Gefahrstoffmanagement. Neben dem Schutz der Beschäftigten und der Einhaltung gesetzlicher Vorgaben dient es auch der Absicherung des Unternehmens gegen Haftungsrisiken und Sanktionen. Digitale Lösungen erfüllen die gesetzlichen Anforderungen erheblich und erhöhen die Rechtssicherheit.
LCI Systems – Ihr Partner für praxisgerechtes Gefahrstoffmanagement
Mit digitalen Lösungen wie dem Gefahrstoffverzeichnis CLAKS von LCI erfüllen Sie sämtliche gesetzlichen Anforderungen komfortabel, zentral und rechtssicher – ein wichtiger Beitrag zu Arbeitssicherheit, Arbeitsschutz und Compliance.
LCI unterstützt Unternehmen bei der Einführung, Pflege und täglichen Nutzung elektronischer Gefahrstoffverzeichnisse und bietet umfassende Beratung sowie praxiserprobte Software für ein rechtssicheres Gefahrstoffmanagement.
Profitieren Sie von mehr Sicherheit, Effizienz und Rechtssicherheit im Umgang mit Gefahrstoffen – mit LCI als Ihrem erfahrenen Partner für Gefahrstoffmanagement im Kontext von Arbeitsschutz und Compliance.
Fragen Sie jetzt Ihre kostenlose Testversion an und überzeugen Sie sich selbst von den Vorteilen unserer digitalen Lösungen!
Alle Informationen finden Sie unter: www.claks.de
Oder schreiben Sie uns direkt unter: info@claks.de
Praxisleitfaden als PDF
Download anfordern
Bitte füllen Sie das Formular aus, um den Download zu starten.
Weiterführende Praxisleitfäden
Ein Test sagt mehr als 1.000 Worte
Machen Sie sich selbst ein Bild von CLAKS – mit einem kostenlosen und unverbindlichen Test. Wir richten Ihnen einen Account ein und zeigen Ihnen gerne die wichtigsten Funktionen des Systems.
Wir stehen Ihnen gern zur Verfügung.
Rufen Sie uns an!
Sie erreichen uns telefonisch unter +49 40 60796747. Wir freuen uns auf Ihren Anruf!
Schreiben Sie uns!
Schicken Sie uns eine E-Mail an sales@claks.de. Wir freuen uns auf Ihre Nachricht!
Technischer Support
Unseren technischen Support erreichen Sie telefonisch oder via E-Mail.